Die Kanzlei mit besonderer Kompetenz im internationalen Strafrecht, Wirtschaftsstrafrecht und SteuerstrafrechtWas ist zu tun, wenn sich mein Name auf einer Schweizer Steuer-CD befindet? Sofern sich Ihr Name beispielsweise auf einer Schweizer Steuer-CD befindet und den deutschen Finanzbehörden zum Kauf angeboten wird, ist das vielleicht ein Grund zur Besorgnis, jedoch keinesfalls zum Verzweifeln. Insbesondere ist es dann wichtig, dass man weiß, was zu tun ist. Von großer Bedeutung ist dabei, dass man einem Steuerstrafverfahren zuvor kommt und frühzeitig durch einen Fachmann eine Selbstanzeige gemäß § 371 Abgabenordnung erstellen lässt. Nach § 371 I Abgabenordnung besteht die Möglichkeit der Straffreiheit, es sei denn, es wurde bereits eine umfassende Prüfung der Steuerbehörden durch-geführt oder die Steuerhinterziehung war bereits entdeckt worden. Straffreiheit ist hier dann möglich, wenn die Steuern fristgerecht nachgezahlt werden. Hier sollte man sich umgehend mit dem Finanzamt in Verbindung setzen, damit man die Nachversteuerung zum einen so gering wie möglich halten kann und möglicherweise einen Zahlungsaufschub bei Zahlungsschwierigkeiten bzgl. der gesamten Summe, die oftmals im hohen 6-stelligen Bereich liegt, rechtzeitig erzielen kann. Darüber hinaus ist zu beachten, dass man mit rechtzeitigem Vorgehen oder im Rahmen einer Selbstanzeige die Behörden eher davon überzeugen kann, dass es sich um eine leichte Steuerverkürzung gemäß § 169 II S. 2 der Abgabenordnung handelt und somit die Verjährungsfrist nicht 10 Jahre beträgt, sondern nur 5 Jahre. Durch diese Verkürzung der Verjährungsfrist auf 5 Jahre fällt natürlich die Strafe weitaus geringer aus, als wenn man den Zeitraum von 10 Jahren zugrunde legt. Um all dies richtig angehen zu können, ist es wichtig, dass man sich rechtzeitig an einen Fachmann wendet, der nicht nur einen theoretischen Hintergrund hat, sondern auch genügend Berufserfahrung mitbringt und weiß, wie man mit den Behörden verhandelt. Wichtig ist auch, dass dieser internationale Erfahrung, insbesondere bei Steuerhinterziehungsfällen mit Bezug zur Schweiz, vorweisen kann. Zur weiteren Information können Sie sich jederzeit über unser Hotline-Telefon unter 0049-721-9212007 (Rechtsanwalt Pfeifer) mit uns in Verbindung setzen. Sie haben Fragen oder wünschen weitere Beratung? Wir rufen Sie gerne zurück. |
DEUTSCHLAND / GERMANY
D - 60329 FRANKFURT/MAIN
FAX: ++49 (0)69-30855149 E-MAIL: REISS@KANZLEI-REISS.DE DEUTSCHLAND / GERMANY
D - 76133 KARLSRUHE
FAX: ++49 (0)721 92 04 725 E-MAIL: REISS@KANZLEI-REISS.DE DEUTSCHLAND / GERMANY
D - 80333 MÜNCHEN (Zweigstelle)
FAX: ++49 (0)89-452352110 E-MAIL: REISS@KANZLEI-REISS.DE ITALIEN / ITALY
I - 20123 MILANO
FAX: ++390270045850 E-MAIL: DR.REISS@LIBERO.IT ITALIEN / ITALY
I - 00198 ROMA
FAX: ++390623315553 E-MAIL: DR.REISS@LIBERO.IT ITALIEN / ITALY
I - 50144 FIRENZE
FAX: ++390553241122 E-MAIL: DR.REISS@LIBERO.IT ITALIEN / ITALY
I - 40124 BOLOGNA
E-MAIL: DR.REISS@LIBERO.IT ITALIEN / ITALY
I - 10121 TORINO
FAX: ++3901119719843 E-MAIL: DR.REISS@LIBERO.IT ITALIEN / ITALY
I - 90145 PALERMO
FAX: ++390916859949 E-MAIL: DR.REISS@LIBERO.IT ITALIEN / ITALY
I - 73100 LECCE
E-MAIL: DR.REISS@LIBERO.IT SCHWEIZ / SWITZERLAND
CH - 8008 ZURICH
FAX: ++41 (0) 432 688 278 E-MAIL: REISS@KANZLEI-REISS.DE |